Je besser der Vergleich - desto günstiger der Tarif
- Kein Antragsteller wird aus Risikogründen abgelehnt.
- Leistungsausschlüsse werden nicht vorgenommen.
- Zuschläge zum Ausgleich erschwerter Risiken werden – wenn sie überhaupt erforderlich sind – auf maximal 30 Prozent des tariflichen Beitrags begrenzt.
Der Versicherungsschutz ist so konzipiert, dass der Beihilfebemessungssatz auf bis zu 100 Prozent aufgestockt werde kann.
Werden durch die Beihilfe auch Kosten für stationäre Wahlleistungen – wie z.B. Unterbringung im Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung – erstattet, so sind die Wahlleistungen Bestandteil des Versicherungsschutzes.
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