Je besser der Vergleich - desto günstiger der Tarif
Ab dem 01.01.2009 kommt der neue Basistarif in der privaten Krankenversicherung. Der neue Basistarif muss in seinem Leistungsumfang dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein und darf den angegebenen Höchstbeitrag der gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten.
Die Beiträge des Basistarifes richten sich nur nach dem Eintrittsalter und dem Geschlecht des zu Versichernden. Der Gesundheitsstatus bleibt dabei unberücksichtigt entgegen der bisherigen Verfahrensweise im Bereich der privaten Krankenversicherung.
Basistarif für Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung
Startschuss ist der 01.01.2009. Ab da an können alle freiwillig gesetzlich Versicherten innerhalb eines Zeitraums von bis zu 6 Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif wechseln. Jede PKV wird einen Basistarif anbieten der den bisherigen Standardtarif ersetzt.
Um die Finanzierung zu gewährleisten darf der Beitrag beim Basistarif für Einzelpersonen unter keinen Umständen den durchschnittlichen Höchstbeitrag in der Gesetzlichen Krankenversicherung nicht überschreiten. Derzeit liegt der durchschnittliche Höchstbeitrag bei ungefähr 500 Euro.
Zukünftig können die Versicherten unter erleichterten Bedingungen den Versicherungsanbieter wechseln. Die Altersrückstellungen werden bei einem PKV-Wechsel bis zur Höhe des Baisistarifs einfach mitgenommen.
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